Endbenutzer-Lizenzvereinbarung

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag («Vertrag» oder «EULA») ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) («Endbenutzer») und axes4 GmbH CH-Zürich («axes4») für die Nutzung des Softwareprogramms «PAC 2024» (die "Software").

Durch das Herunterladen und die Nutzung der Software bestätigen Sie, dass Sie die Bedingungen dieser EULA gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen. Wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht herunterladen oder verwenden.

Lizenzgewährung

1.1 Unter der Voraussetzung, dass der Endbenutzer alle Bestimmungen und Bedingungen dieser EULA einhält, gewährt axes4 dem Endbenutzer eine nicht-exklusive Lizenz ohne das Recht auf Unterlizenzierung, die ihn zur Nutzung der Software berechtigt.

Lizenzeinschränkungen

2.1 Der Endbenutzer ist nicht berechtigt, die Software und/oder ihre Dokumentation zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder zu verleasen und darf keine kommerziellen Hosting-Dienste anbieten. Der Endnutzer darf die Software nicht auf seinen eigenen Servern zum Download bereitstellen.

2.2 Der Endnutzer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, es sei denn, er ist nach geltendem Recht ausdrücklich zur Dekompilierung berechtigt.

Geistige Eigentumsrechte

3.1 Alle Rechte, die dem Endbenutzer in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ausdrücklich axes4 vorbehalten. axes4 und/oder seine Lieferanten behalten alle Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte, an der Software und allen Kopien davon. Diese Vereinbarung gewährt dem Endbenutzer keine Rechte an den Marken und Urheberrechten von axes4.

3.2 axes4 stellt die Software unentgeltlich zur Verfügung. Die Software gilt als Freeware, ist aber nicht Open-Source.

Datenschutz

4.1 Die Software arbeitet vollständig offline. Sie sendet keine Daten ins Internet oder an die Server von axes4.

4.2 Wendet sich der Endbenutzer an unseren Support, ist axes4 berechtigt, technische Daten über die Software zu erheben und zu verwenden, die axes4 im Rahmen des Supports erhält. axes4 ist berechtigt, diese Informationen ausschließlich zur Verbesserung seiner Produkte oder zur Bereitstellung von maßgeschneiderten Dienstleistungen oder Technologien für den Endbenutzer zu verwenden.

Beschränkte Garantie und Haftungsausschluss

5.1 axes4 und seine Lieferanten lehnen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen alle ausdrücklichen, stillschweigenden oder sonstigen Gewährleistungen und Zusicherungen ab. Insbesondere garantiert axes4 nicht, dass die Software alle Anforderungen des Endbenutzers erfüllt. axes4 garantiert auch nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Unterbrechung funktioniert.

5.2 Ungeachtet der hierin enthaltenen Bestimmungen haftet axes4, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Endbenutzer weder für leichte Fahrlässigkeit noch für entgangenen Gewinn, Einnahmen oder Daten, finanzielle Verluste oder indirekte, besondere, Folge-, exemplarische oder strafende Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von axes4 und seinen Lieferanten und Vertriebshändlern für jegliche Ansprüche im Rahmen dieser Bedingungen in Verbindung mit der Nutzung der Software, einschließlich aller stillschweigenden Garantien, auf den Betrag beschränkt, den der Endbenutzer für die Software bezahlt hat. In jedem Fall haften axes4 und seine Lieferanten und Vertriebspartner nicht für Verluste oder Schäden, die nicht vernünftigerweise vorhersehbar sind.

5.3 axes4 haftet auch nicht für Schäden, die sich aus der Nichtinstallation von Updates durch den Endbenutzer ergeben.

Exportbeschränkungen

6.1 Der Endbenutzer erkennt an, dass die Software den örtlichen Exportbestimmungen unterliegt. Der Endnutzer ist verpflichtet, die geltenden Export- und Importgesetze und -vorschriften des Landes, in das die Software exportiert bzw. importiert wird, einzuhalten. Der Endnutzer darf die Software nicht an Personen, Einrichtungen oder Länder exportieren, die nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften verboten sind. Der Endnutzer ist auf eigene Kosten verantwortlich für alle örtlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen oder Zulassungen, die für den Export bzw. Import der Software erforderlich sind.

7 Beendigung

7.1 Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsmittel ist axes4 ohne weitere Verpflichtungen berechtigt, diesen Vertrag sofort zu kündigen, wenn der Endbenutzer die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt.

7.2 Im Falle einer automatischen Beendigung dieses Vertrages ist der Endbenutzer verpflichtet, alle Kopien der Software und alle ihre Bestandteile zu vernichten.

Sonstiges

8.1 Diese EULA enthält die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Absprachen, ob mündlich oder schriftlich. Der Endbenutzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen, die in anderen schriftlichen Mitteilungen oder Dokumenten in Bezug auf die hierunter lizenzierte Software enthalten sind, keine Wirkung haben.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages in vollem Umfang in Kraft.

8.3 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das Gericht am Sitz von axes4 zuständig. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschliessliche Gerichtsstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.