Die Anforderungen kennenPrüfen barrierefreier 
PDF-Dokumente

Das Prüfen digitaler Barrierefreiheit geht nicht auf Knopfdruck. Das gilt auch bei PDF-Dokumenten. Maschinelles Prüfen eignet sich besonders für die technischen Aspekte. Es kann jedoch nicht das finale Prüfen durch einen Menschen ersetzen. Beides unterstützt PAC.

Alle Anforderungen mit 
PAC prüfen 

Gemäß Matterhorn-Protokoll, dem PDF/UA-Prüfprotokoll, lassen sich zwei Drittel der Anforderungen maschinell prüfen. Das restliche Drittel erfordert die Beurteilung durch einen Menschen.

Es gibt Basisanforderungen, die für alle barrierefreien PDFs gelten und Use Case-spezifische Anforderungen, die sich nur auf bestimmte Inhalte beziehen – beispielsweise Tabellen, Formeln, Links. 

Mit PAC prüfst du einfach die technischen Anforderungen automatisch in Sekundenschnelle und nutzt dann die Funktionen für die Sichtprüfung wie Screenreadervorschau und Strukturansicht.

Die fünf Basisanforderungen

Eine internationale Arbeitsgruppe der PDF Association hat fünf Basisanforderungen (die sogenannten "Fundamental Techniques" oder auf deutsch: "Grundlegenden Techniken") formuliert, die für jedes barrierefreie PDF gelten. Mit PAC kannst du sie alle prüfen.

Basisanforderung 1: PDF-Grundregeln sind eingehalten

Damit Software barrierefreie PDF-Dateien erfolgreich verarbeiten kann, müssen die grundlegenden technischen Regeln für "Tagged PDF" eingehalten sein. "Tagged PDF" ist ein besonderer Mechanismus, um Strukturinformationen in einem PDF zur Verfügung zu stellen. Die Regeln für diesen Mechanismus sind in den entsprechenden PDF-Spezifikationen festgelegt. Dazu zählen ISO 32000, die Spezifikation für PDF selbst, sowie ISO 14289, die Spezifikation für barrierefreie PDF-Dokumente (kurz PDF/UA genannt), welche die Anforderungen von ISO 32000 ergänzt. Das Einhalten dieser Grundregeln lässt sich mit Hilfe von PAC überprüfen.

Basisanforderung 2: Maschinenlesbare Inhalte

Maschinenlesbare Textinhalte sind eine wesentliche Grundanforderung an barrierefreie PDF-Dokumente. Nur solche Inhalte kann Software für Nutzer:innen mit speziellen Anforderungen in alternativer Form präsentieren – beispielsweise als Audio- oder Brailleoutput. Zum einen gibt es deswegen in PDF spezielle Anforderungen für die Maschinenlesbarkeit von Textinhalten. Zum andereren müssen Nicht-Textinhalte, die sowohl von Software als auch von Nutzer:innen als Text wahrgenommen werden sollen (wie bei einem gescannten Dokument beispielsweise), als maschinenlesbare Textinhalte bereit gestellt werden.

Basisanforderung 3: Unterscheiden zwischen echten Inhalten und Artefakten

Ein PDF kann Elemente enthalten, die für das Verstehen des Inhalts nicht wichtig sind. Aus diesem Grund unterscheidet PDF zwischen zwei Kategorien von Inhaltselementen: es gibt echten Inhalt (der Fachbegriff hierfür lautet „real content“) und Artefakte („artifacts“). Inhaltselemente, die echter Inhalt sein sollen, müssen mit Hilfe eines Tags gekennzeichnet sein. Für Artefakte hingegen gibt es eine separate Kennzeichnung als "artifact".

Basisanforderung 4: Logische Inhaltsreihenfolge 

Zusätzlich zur Kennzeichnung des realen Inhalts mit Hilfe von Tags muss die Reihenfolge des Inhalts im Tagbaum in einer passenden Weise festgelegt sein, damit Software (einschließlich assistiver Technologie) in der Lage ist, den Inhalt korrekt darzustellen. Die Bezeichnung hierfür lautet logische Inhaltsreihenfolge. Diese muss die vom Autor beabsichtigte Reihenfolge des tatsächlichen Inhalts widerspiegeln.

Basisanforderung 5: Angemessene Semantik

Ein PDF-Dokument hat eine angemessene Semantik, wenn es geeignete Tags enthält, die Software (einschließlich assistiver Technologien) in die Lage versetzen, zwischen Elementen des realen Inhalts (z. B. Überschriften, Absätze, Listen) zu unterscheiden und für das Verständnis wichtige Informationen bereitzustellen, die ansonsten nur durch das visuelle Erscheinungsbild (z. B. Layout, Schriftgröße, Schriftfarbe) vermittelt würden. Zur angemessenen Semantik gehört ebenfalls, dass zusammengehörende Inhaltselemente, die visuell getrennt sind (beispielsweise durch einen Seiten- oder Spaltenumbruch), im Tagbaum als solche zu erkennen sind.